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Kriegsdienstverweigerung

pax christi: Beratung und Begleitung von Kriegsdienstverweigerern

Das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz – aktueller Stand

Das von Verteidigungsminister Boris Pistorius auf den Weg gebrachte Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG) wurde am 5. Dezember 2025 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und ist am 1.1.2026 in Kraft getreten. Aufgrund der Anforderungen der NATO soll die Truppengröße der Bundeswehr auf 260.000 - 270.000 (statt der aktuell 180.000 bis 190.000) aktive Soldat:innen und die Reserve von 100.000 auf 200.000 Männer und Frauen anwachsen. Obwohl im WDModG (noch) auf Freiwilligkeit gesetzt wird, sind einige Stellschrauben bereits auf eine mögliche Wiedereinführung der vollumfänglichen Wehrpflicht ausgerichtet.

Erfassung
Das neue Wehrdienstgesetz verpflichtet alle jungen Männer, wenn sie 18 Jahre alt werden, einen Fragebogen auszufüllen, in dem sie zu ihrer körperlichen und geistigen Kriegstüchtigkeit befragt werden, und eine Bereitschaftserklärung hinsichtlich des Wehrdienstes abzugeben. Für junge Frauen ist die Beantwortung des Fragebogens freiwillig, da sie nicht der Wehrpflicht unterliegen. Dafür wäre eine Grundgesetzänderung mit einer Zweidrittelmehrheit erforderlich, was aktuell nicht absehbar ist. Ob diese einseitige Regelung zuungunsten von Männern überhaupt mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar ist, müsste gerichtlich überprüft werden.

Männer zwischen 18 und 60 Jahren unterliegen nach wie vor der Wehrpflicht, 2011 wurde lediglich der Wehrdienst in Friedenszeiten ausgesetzt. Wehrpflichtig sind nach § 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPlfG) „alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind …“. § 2 besagt, dass die Folgeparagraphen 3-53 im Spannungs- oder Verteidigungsfall gelten. Dies ist der Aussetzungsparagraph. Er beinhaltet gleichzeitig eine automatische Wiedergeltung der Wehr- und Kriegsdienstpflicht für den Spannungs- und Verteidigungsfall. Durch das neue WDModG werden entscheidende Teile des WPflG wieder in Kraft gesetzt, wodurch die Datenweitergabe von Meldebehörden an die Bundeswehr, Auskunfts- und Meldepflichten sowie Erfassungen und Musterungen von Wehrpflichtigen möglich werden.

Ab Inkrafttreten des WDModG entfällt für Männer die Möglichkeit, gegen die Weitergabe ihrer Daten durch örtliche Behörden an die Bundeswehr und deren Erfassung durch die Bundeswehr Widerspruch einzulegen. Junge Frauen können der Datenweitergabe nach wie vor widersprechen. 

Die Fragebogen-Aktion stellt eine systematische Wiedereinführung der Wehrerfassung der gesamten Bevölkerung ab Jahrgang 2007 dar, in die schrittweise auch ältere Jahrgänge einbezogen werden sollen. Die Nichtbeantwortung der Fragebögen durch Männer wird als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis zu 1.000 Euro geahndet.

Wenn der Fragebogen kommt …

Jeder junge Mann erhält ab 2026 zum 18. Geburtstag den neuen Fragebogen der Bundeswehr. Wir empfehlen allen, die den Fragebogen von der Bundeswehr zugestellt bekommen und nicht Soldat werden wollen, bei der Frage nach dem Interesse an der Bundeswehr auf der Tabelle von 0 – 10 unbedingt die NULL anzukreuen. Aktuell werden diese Personen aus der weiteren Erfassung vorläufig herausgenommen, da man unter ihnen keine Freiwilligen vermutet. Einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung sollte – sofern die entsprechende Entscheidung getroffen ist – dennoch parallel mit der Rücksendung des Fragebogens eingereicht werden. Im Spannungs- und Verteidigungsfall haben KDV-Anträge keine aufschiebende Wirkung mehr, so dass man dann trotz KDV-Antrag an die Front geschickt werden kann.

Musterung
Ab dem 1.7.2026 ist die Musterung aller jungen Männer vorgeschrieben – rund 300.000 Männer jährlich. Die Kosten dafür werden im Gesetz auf jährlich 54 Millionen Euro beziffert. Ziel ist es, einen wachsenden Überblick über alle wehrdienst- bzw. kriegsfähigen Männer zu bekommen und auch die Zahl an Wehrpflichtigen zu erhöhen, u.a. durch die Erfassung früherer Jahrgänge. Allerdings mangelt es aktuell an Musterungs-Kapazitäten, so dass die kompletten Jahrgangsmusterungen erst am Mitte 2027 zu erwarten sind. Rechtlich sind Zwangsmusterungen ab 1.1.2026 möglich. Über Anträge von Kriegsdienstverweigerern wurde bislang nur entschieden, wenn sie vorab als tauglich gemustert wurden. Diese Regelung wurde zur „Kann-Regelung“ umgeschrieben. Zu erwarten ist, dass aktuell Anerkennungsverfahren ohne vorherige Musterung durchgeführt werden.

Wieder-Einführung von Wehr- und Kriegsdienstpflicht per Gesetz jederzeit möglich

Das WDModG schreibt vor, dass der Verteidigungsminister halbjährlich dem Bundestag über die Aufwuchszahlen berichten muss. Wenn diese deutlich von den im Gesetz genannten Zielsetzungen (jährlich 10.000 mehr) abweichen, kann der Bundestag per Gesetz die alte Wehrpflicht wieder in Kraft setzen. Dann hätte man evtl. aber zu viele Soldaten, so dass die Debatte um ein allgemeines Pflichtjahr verstärkt geführt wird. Dies ist allerdings nur über eine Grundgesetzänderung möglich, da Zwangsdienste mit den Grundrechten unvereinbar sind.

Freiwilligkeit“ – mit ökonomischen Zwängen
Um der „Freiwilligkeit“ nachzuhelfen, werden mit dem Gesetz hohe materielle Anreize geschaffen: 2.600 Euro brutto für alle freiwillig Dienenden (Mindestzeit 6 Monate, 12 Monate und länger sind möglich), dazu freie Unterkunft, Verpflegung, freies Fahren etc. Außerdem werden alle befristet freiwillig dienenden Soldat:innen als Zeitsoldat:innen (SaZ) eingestellt und nach dem Bundesbesoldungsgesetz bezahlt. SaZ mit 12 Monaten Mindestverpflichtung können zusätzlich eine Verpflichtungsprämie erhalten. Zu den höheren Zahlungen kommen ggf. Abfindungen bei längeren Dienstzeiten, Unterstützungen für Ausbildung oder Studium, und nicht zuletzt 3.500,- Euro Zuschuss zu einem Führerschein. Das sind besonders für Jugendliche aus ärmeren Schichten extrem hohe materielle Anreize.

Bildungschancen oder berufliche Förderungen dürften eigentlich nicht von militärischem Engagement abhängig gemacht werden, wie u.a. der Bundesjugendring zu Recht kritisiert. Diese Anreize und Förderungen sind sogar geeignet, die Freiheit der Gewissensentscheidung zur Kriegsdienstverweigerung zu beeinträchtigen, was verfassungsrechtlich zumindest bedenklich ist. 

Grundlage für die Kriegsdienstverweigerung

Grundlage für die Kriegsdienstverweigerung ist die individuelle Gewissensentscheidung. Es gibt verschiedene Beweggründe, die eine KDV-Entscheidung beeinflussen: moralisch-ethische, religiöse, humanitäre, politische etc. Gründe. In der Begründung muss dargelegt sein, warum das eigene Gewissen zwingend verbietet, Kriegsdienst mit der Waffe zu leisten. Ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung umfasst den Antrag selbst, eine ausführliche Begründung mit Darlegung der Gewissensgründe sowie einen Lebenslauf. Die Anträge werden ab dem 11.2026 nicht mehr an die Karrierecenter, sondern zentral geschickt an: Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr - Wehrersatzbehörde -, Militärringstraße 1000, 50737 Köln. Wir empfehlen vor Absendung des Antrags und der Begründung mit einer Beratungsstelle zu sprechen.

Beratungsmöglichkeiten

Neben anderen Organisationen berät und begleitet pax christi bei Fragen zu Wehrdienst und Verweigerung. Die Beratung ist ergebnisoffen und unterstützt dabei, nach einer Reflexion eine informierte Entscheidung für oder gegen den eigenen Kriegsdienst an der Waffe zu treffen. Interessierte und Betroffene können sich ab Januar 2026 unter: kdv-beratung@paxchristi.de melden. 

Da unsere Beratungskapazitäten derzeit noch begrenzt sind, möchten wir auch auf die Beratungsangebote anderer Organisationen verweisen:

Martin Singe, pax christi Bonn und Redaktion „FriedensForum“ (Stand: 15.1.2026)
Kontakt: martin.singe@t-online.de


Kriegsdienst verweigern! Dein Recht!

„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“ Artikel 4 Absatz 3 Grundgesetz


Wer sich auf dieses Grundrecht beruft, muss anerkannt werden, wenn der Antrag vollständig ist, „die dargelegten Beweggründe das Recht auf Kriegsdienstverweigerung (KDV) zu begründen geeignet sind“ und das „tatsächliche Gesamtvorbringen“ glaubhaft ist. (vgl. KDV-Gesetz § 5)

Dein Antrag auf KDV muss drei Teile enthalten:

  • Anschreiben mit Antrag auf KDV unter Berufung auf Art 4 Abs 3 GG
  • tabellarischer Lebenslauf
  • persönliche Begründung Deiner Gewissensentscheidung

Wir helfen Dir mit unserer Beratung, Dein Recht wahrzunehmen.

Mache einen Entwurf für Deine persönliche Begründung! Dabei geht es um die Darlegung der Gründe und Motive für Deine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe. Dabei bieten wir Dir gerne unsere Unterstützung an.

Gute Infos findest Du auch hier:

https.//www.evangelische-friedensarbeit.de/meldungen-friedensarbeit/eak-veroeffentlicht-erklaer-video-zur-kriegs-dienst-verweigerung-aus    (Kurzvideo zum Verfahrensablauf)

https://dfg-vk-bonn-rhein-sieg.de/kdv/

https://dfg-vk.de/verweigerung/

https://www.eak-online.de/

https://jurawelt.com/kriegsdienstverweigerung/

Noch eine Idee: Willst Du etwas Praktisches für Völkerverständigung tun, google mal „Internationale Freiwilligendienste“!