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Atomwaffenverbotsvertrag

Verbietet das Völkerrecht Atomwaffen?

  1. Am 22. Januar 2021 ist der UN-Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) in Kraft getreten und seitdem völkerrechtlich bindend. Allen beigetretenen Staaten sind Herstellung, Weitergabe, Stationierung sowie der Einsatz von Atomwaffen verboten.
  2. Alle atomwaffenbesitzenden Staaten lehnen den AVV ab, auch die NATO-Mitgliedsstaaten verweigern die Zustimmung; die Mitgliedschaft in der NATO sei unvereinbar mit dem AVV.
  3. Der AAV ist der erste Vertrag, der Atomwaffen komplett verbietet. Den von Atomwaffen und von Atomwaffentests betroffenen Ländern gibt er die Möglichkeit gemeinsam gegen Atomwaffen zu kämpfen.
  4. Der AVV ist ein Meilenstein für die Menschheit, das jahrzehntelange Engagement der Zivilgesellschaft hat diesen Vertrag ermöglicht und es wird nicht nachlassen, bis Atomwaffen abgeschafft sind.