Atomwaffenverbotsvertrag
- Am 22. Januar 2021 ist der UN-Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) in Kraft getreten und seitdem völkerrechtlich bindend. Allen beigetretenen Staaten sind Herstellung, Weitergabe, Stationierung sowie der Einsatz von Atomwaffen verboten.
- Alle atomwaffenbesitzenden Staaten lehnen den AVV ab, auch die NATO-Mitgliedsstaaten verweigern die Zustimmung; die Mitgliedschaft in der NATO sei unvereinbar mit dem AVV.
- Der AAV ist der erste Vertrag, der Atomwaffen komplett verbietet. Den von Atomwaffen und von Atomwaffentests betroffenen Ländern gibt er die Möglichkeit gemeinsam gegen Atomwaffen zu kämpfen.
- Der AVV ist ein Meilenstein für die Menschheit, das jahrzehntelange Engagement der Zivilgesellschaft hat diesen Vertrag ermöglicht und es wird nicht nachlassen, bis Atomwaffen abgeschafft sind.